Rechtsprechung
BGH, 04.07.1962 - VIII ZR 31/61 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,2913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.02.1962 - III ZR 200/60
Verzinslichkeit eines Erstattungsanspruchs nach § 32 AGLondSchAbk
Auszug aus BGH, 04.07.1962 - VIII ZR 31/61
Damit ist klargestellt worden, daß der Vortrag der Revisionsbeantwortung, es fehle an Bestimmungen, wonach die Vertretung der Bundesrepublik in Rechtsstreiten der vorliegenden Art allgemein auf den Regierungspräsidenten übertragen worden sei, nur im Zusammenhang mit dem Bestreiten der Passivlegitimation der Beklagten zu werten ist, daß damit aber nicht geltend gemacht sein soll, der Regierungspräsident habe unbefugt den Rechtsstreit für die Bundesrepublik geführte Daraus ist zu folgere daß der Bundesminister der Finanzen als der gesetzlich berufene Vertreter der Beklagten für diesen Rechtsstreit (vgl. Art. 65 Abs. 2 GG; BGH Urt. v. 19. Februar 1962 - III ZR 200/60 - S. 16;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 26. Aufl. § 18 Anm. 2) mit seiner Vertretung durch den Regierungspräsidenten einverstanden ist.